Vorsorgevollmacht

90% der Deutschen sind ohne Vorsorgevollmacht und damit ohne Rechtsvorsorge!

Viele gehen davon aus, dass bei Verlust der eigenen Entscheidungsfähigkeit durch Pflegebedürftigkeit oder Krankheit die Angehörigen die Verantwortlichkeit zuerkannt bekommen – ein fataler Irrtum.

So müssen sich 9 von zehn Deutschen im Betreuungsfall damit abfinden, fremdbestimmt zu werden. Experten warnen, dass die Betroffenen nicht mehr über Vermögen und Versicherungsleistungen verfügen könnten. So kann ohne Vorsorgevollmacht auch ein vereinbarter Versicherungsschutz eventuell wirkungslos sein.

Auch über die finanzielle Vorsorge, die für Angehörige gedacht war, entscheidet dann das Gericht. Ebenso dürfte für die Ausbildung der Kinder oder die Versorgung des Partners in der Regel kein Vermögen des Betroffenen freigegeben werden.

Ohne Vorsorgevollmacht ist folglich nicht nur der Betroffene selbst entmündigt, sondern auch seine Angehörigen.

Wenn Sie also selbstbestimmt bleiben wollen, gilt es unbedingt zu handeln und eine Vorsorgevollmacht zu erstellen, falls Sie dies nicht schon getan haben.

 

Ein Musterformular des Bundesministeriums der Justiz für eine Vorsorgevollmacht finden Sie hier:

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